Artikel 4
Salzburger Landesbürgerinnen und Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Salzburger Landesbürgerinnen und Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
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