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§ 5 Piffkar - Sonderschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 5

Die Kennzeichnung des Sonderschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, welche die Aufschrift "Nationalpark Hohe Tauern - Sonderschutzgebiet Piffkar" und ein Nationalparksymbol tragen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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