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§ 2 NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2018

§ 2

Die Unterstützung gemäß § 1 Abs. 1 besteht in der Gewährung von Förderungen für die

  1. 1. Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),
  2. 2. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen,
  3. 3. Anschaffung von EDV-Ausstattung (Hard- und Software)
  4. 4. Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen,
  5. 5. künstlerische Ausgestaltung und
  6. 6. Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen.

28.08.2018

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