§ 2
Die Unterstützung gemäß § 1 Abs. 1 besteht in der Gewährung von Förderungen für die
- 1. Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),
- 2. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen,
- 3. Anschaffung von EDV-Ausstattung (Hard- und Software)
- 4. Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen,
- 5. künstlerische Ausgestaltung und
- 6. Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen.
28.08.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
