vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 NÖ LFW BS-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.8.2002

Abschnitt 3

Bildschirmarbeit

§ 8

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 78z Abs.6 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 vorliegt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte