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NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

§ 0 NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl. 5025-11 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2022

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Index

50 Schulen, Schülerheime und Kindergärten

Langtitel

NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

StF: LGBl. 5025-0

Änderung

LGBl. 5025-1

LGBl. 5025-2

LGBl. 5025-3

LGBl. 5025-4

LGBl. 5025-5

LGBl. 5025-6

LGBl. 5025-7

LGBl. 5025-8

LGBl. 5025-9

LGBl. 5025-10

LGBl. 5025-11

LGBl. Nr. 12/2018

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 50/2018

LGBl. Nr. 83/2019

LGBl. Nr. 68/2020

LGBl. Nr. 90/2020

LGBl. Nr. 39/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Mai 2022 beschlossen:

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Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt

Abgrenzungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 1a

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 2

Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3

Gründung und Erhaltung der Schulen

2. Abschnitt

Schulpflicht

§ 4

Schulpflichtiger Personenkreis

§ 5

Erfüllung der Schulpflicht

§ 6

(entfällt)

§ 7

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 8

(entfällt)

3. Abschnitt

Freiwilliger Berufsschulbesuch

§ 9

Voraussetzungen und Rechtsstellung

II. Hauptstück

Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen

§ 10

Allgemeine Zugänglichkeit; Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11

Lehrpläne

§ 11a

Lehrplanautonomie

§ 12

Lehrer

§ 13

Klassenschülerzahl

§ 14

Schuljahr

§ 15

Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16

Unterrichtsstunden

§ 16a

Ortsungebundener Unterricht

2. Abschnitt

Berufsschulen

§ 17

Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18

Lehrplan

3. Abschnitt

Fachschulen

§ 19

Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20

Lehrplan

III. Hauptstück

Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt

Aufnahme in die Schule

§ 21

Aufnahme

§ 22

Aufnahme in die Berufsschule

§ 23

Aufnahme in die Fachschule

§ 24

Eignungsprüfung

§ 25

Durchführung der Eignungsprüfungen

§ 26

Prüfungsergebnis

§ 27

Aufnahmeverfahren

2. Abschnitt

Unterrichtsordnung

§ 28

Klassenbildung, Lehrfächerverteilung

§ 29

Stundenplan

§ 30

Pflichtgegenstände

§ 31

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 32

Schulveranstaltungen

§ 33

Unterrichtsmittel; Eignungserklärung

§ 34

Unterrichtssprache

3. Abschnitt

Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 35

Unterrichtsarbeit

§ 36

Leistungsbeurteilung

§ 37

Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 38

Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 39

Beurteilung des Verhaltens in der Schule

§ 40

Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 40a

Abschlußprüfung zur Mittleren Reife

§ 40b

Berufsbezeichnung

§ 41

Wiederholungsprüfung

4. Abschnitt

Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 42

Aufsteigen

§ 43

Wiederholen von Schulstufen

§ 44

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 45

Beendigung des Schulbesuches

5. Abschnitt

Schulordnung

§ 46

Pflichten der Schüler

§ 47

Schulordnung und Hausordnung

§ 48

Fernbleiben von der Schule

§ 49

Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 50

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 51

Zusammenarbeit

§ 52

Ausschluß eines Schülers

6. Abschnitt

Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen

§ 53

Lehrer

§ 54

Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 55

Klassenvorstand

§ 56

Schulleiter

§ 56a

Abteilungsvorstehung

§ 57

Lehrerkonferenzen

7. Abschnitt

Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft

§ 57a

Schule und Schüler

§ 58

Schülermitverwaltung

§ 59

Schülervertreter, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter

§ 59a

Landesschülervertretung (LGBl. Nr. 83/2019)

§ 60

Erziehungsberechtigte; Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 61

Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 62

Elternvereine

§ 63

Schulgemeinschaftsausschuß

§ 64

Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 65

(entfällt)

8. Abschnitt

Verfahrensbestimmungen

§ 66

Vertretung durch die Erziehungsberechtigten; Handlungsfähigkeit des minderjährigen Schülers

§ 67

Verfahren

§ 68

Parteien, Ermittlungsverfahren

§ 69

Provisorialverfahren (Widerspruch)

§ 70

Zustellung

§ 71

Entscheidungspflicht

§ 71a

Fristberechnung

§ 72

Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück

Schulerhaltung, Teilrechtsfähigkeit, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt

Gründung, Erhaltung, Auflassung und Teilrechtsfähigkeit von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 73

Gründung und Auflassung von Schulen

§ 74

Schulerhaltung

§ 75

Ende der Erhaltungspflicht

§ 75a

Teilrechtsfähigkeit im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union

2. Abschnitt

Schulbehörde

§ 76

Behördenzuständigkeit

§ 77

Schulaufsichtsorgane

3. Abschnitt

Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 78

Einrichtung und Aufgabe

§ 79

Zusammensetzung

§ 80

Funktionsdauer und Konstituierung

§ 81

Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 82

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 83

Geschäftsführung

V. Hauptstück

Errichtung und Führung von privaten Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt

Abgrenzungen

§ 84

Begriffsbestimmung

§ 85

Aufnahme in Privatschulen

2. Abschnitt

Allgemeine Voraussetzungen

§ 86

Schulerhalter

§ 87

Leiter und Lehrer

§ 88

Schulräume und Lehrmittel

§ 89

Anzeige und Untersagung der Führung

§ 90

Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 91

Bezeichnung von Privatschulen

§ 92

Schülerheime

3. Abschnitt

Öffentlichkeitsrecht

§ 93

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 94

Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 95

Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

4. Abschnitt

Aufsicht

§ 96

Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück

Schlußbestimmungen

§ 97

Strafbestimmungen

§ 98

Übergangsbestimmungen

§ 99

Schulversuche

§ 100

Anzeigeverfahren

§ 101

Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 102

Inkrafttreten; Aufhebung bisheriger Vorschriften

  

Im RIS seit

04.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022

Gesetzesnummer

20000635

Dokumentnummer

LNO40061991

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