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§ 10 Tiertransporten tierärztliche Untersuchung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

§ 10

Im Luftfahrzeugverkehr gelten sinngemäß die im § 8 Abs. 1 und 2 angeführten Bestimmungen.

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