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§ 44 NÖ Landwirtschaftskammergesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Abschnitt VIII

Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997

§ 44

Zeitlicher Geltungsbereich

§ 45 ist auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 liegen.

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