Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
§ 41
Landeskulturrat
Die Landes-Landwirtschaftskammer übernimmt alle Aufgaben und Einrichtungen des niederösterreichischen Landeskulturrates und tritt in dessen Rechte und Pflichten ein.
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