Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Abschnitt VIII
Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997
§ 44
Zeitlicher Geltungsbereich
§ 45 ist auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 liegen.
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