Verständliche Sprachkommunikation
§ 12.
Verpflichtete haben anzugeben, welchem Anteil der Endkunden ein oberes Limit von mindestens 7.000 Hz in der Tonübertragung bei Sprachtelefonie zur Verfügung gestellt wird.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2026
Gesetzesnummer
20013192
Dokumentnummer
NOR40278505
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