Dokumentalistische Gliederung: Österreichische Verbalnote zum Anwendungsbereich = Anl. 1 Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung = Anl. 2
§ 0
Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)
Kurztitel
Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Kasachstan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2026
Unterzeichnungsdatum
28.02.2025
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KASACHSTAN ÜBER DIE VISUMFREIHEIT FÜR INHABER VON DIPLOMATENPÄSSEN
Sprachen
Deutsch, Englisch, Kasachisch, Russisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, gemäß seinem Art. 10 Abs. 2 mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten und bezieht sich ausschließlich auf gültige biometrische Diplomatenpässe.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kasachstan (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Republik Kasachstan und der Republik Österreich zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Österreichische Verbalnote zum Anwendungsbereich = Anl. 1
Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung = Anl. 2
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2026
Gesetzesnummer
20013178
Dokumentnummer
NOR40277857
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