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§ 1 Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.2026

§ 1.

Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 320 Euro für die erste angefangene Stunde und 80 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2026

Gesetzesnummer

20013155

Dokumentnummer

NOR40277307

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