§ 2.
Jedem Ersatzmitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 160 Euro für die erste angefangene Stunde und 40 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2026
Gesetzesnummer
20013155
Dokumentnummer
NOR40277308
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