Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
§ 6.
Verweist diese Verordnung auf andere Verordnungen, so sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026
Gesetzesnummer
20013151
Dokumentnummer
NOR40277249
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