Anlage 2
Mit dem Antrag vorzulegende Nachweise
- 1. Herkunft des Zuchtstocks: Der Herkunftsnachweis ist grundsätzlich durch CITES-Bescheinigungen im Sinne von Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder CITES-Genehmigungen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 nachzuweisen. Nur im Falle eines Erwerbs vor der Listung in Anhang I des Übereinkommens können insbesondere auch folgende Nachweise erbracht werden:
- a) Kaufverträge,
- b) Schenkungsverträge,
- c) Einantwortungsbeschlüsse oder
- d) Erledigungen des Zollamts Österreich,
- 2. Eignung des Zuchtstocks und der Haltungsweise, mindestens eine zweite Generation hervorzubringen,
- 3. Bewertung der ökologischen Risiken bei exotischen Arten,
- 4. Leistung eines fortlaufenden sinnvollen Beitrags im Hinblick auf die Erhaltungsbedürfnisse der betreffenden Art und
- 5. alle Erledigungen, Bewilligungen und Meldungen, die die Exemplare des verfahrensgegenständlichen Zuchtstocks betreffen, die auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 124/2024 oder, die auf Grundlage der auf Basis des Tierschutzgesetzes erlassenen Verordnungen ergangen sind und
- 6. Nachweis des Tierseuchenausschlusses bei erhöhter Mortalitätsrate, wenn gemäß der Verordnung (EU) 2018/1882 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen, ABl. Nr. L 308 vom 04.12.2018 S. 21, in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/216 zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 betreffend gelistete Wassertierseuchen und die Liste der Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen, ABl. Nr. L 2024/216 vom 12.01.2024 S. 1, für die Tierart relevant.
Schlagworte
Seuchenbekämpfung
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2026
Gesetzesnummer
20013121
Dokumentnummer
NOR40276665
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