Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
§ 7.
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf das Klima nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2026
Gesetzesnummer
20013113
Dokumentnummer
NOR40276507
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