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§ 6 WFA-KlimaV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima

§ 6.

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Klima voraussichtlich wesentlich betroffen ist.

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2026

Gesetzesnummer

20013113

Dokumentnummer

NOR40276506

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