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§ 4 MH@EU-RVV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.2026

2. Abschnitt

Rollenverteilung für elektronische Verschreibungen und elektronische Abgaben (EU‑Rezept) Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers

§ 4.

Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten:

  1. 1. die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 24o Abs. 3 iVm § 24j GTelG 2012 für das EU-Rezept,
  2. 2. die Weiterleitung von EU-Rezepten an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten,
  3. 3. die Weiterleitung von elektronischen Abgaben elektronischer Verschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20013111

Dokumentnummer

NOR40276355

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