2. Abschnitt
Rollenverteilung für elektronische Verschreibungen und elektronische Abgaben (EU‑Rezept) Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers
§ 4.
Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten:
- 1. die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 24o Abs. 3 iVm § 24j GTelG 2012 für das EU-Rezept,
- 2. die Weiterleitung von EU-Rezepten an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten,
- 3. die Weiterleitung von elektronischen Abgaben elektronischer Verschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Gesetzesnummer
20013111
Dokumentnummer
NOR40276355
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