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Artikel 14 Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2025

Artikel 14

Benutzerhandbücher

Die Benutzerhandbücher enthalten weitere administrative und technische Einzelheiten, die für einen effizienten und effektiven Datenaustausch erforderlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012974

Dokumentnummer

NOR40272030

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)