Artikel 25
Ratifikation, Annahme, Genehmigung, Beitritt oder Vorbehalte
(1) Das vorliegende Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Parteien. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Depositär hinterlegt.
(2) Das vorliegende Übereinkommen steht den Parteien der PCC SEE zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunde wird beim Depositär hinterlegt.
(3) Zum vorliegenden Übereinkommen sind Vorbehalte nicht zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Gesetzesnummer
20012973
Dokumentnummer
NOR40272011
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