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Artikel 25 Übereinkommen der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2025

Artikel 25

Ratifikation, Annahme, Genehmigung, Beitritt oder Vorbehalte

(1) Das vorliegende Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Parteien. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Depositär hinterlegt.

(2) Das vorliegende Übereinkommen steht den Parteien der PCC SEE zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunde wird beim Depositär hinterlegt.

(3) Zum vorliegenden Übereinkommen sind Vorbehalte nicht zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012973

Dokumentnummer

NOR40272011

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