Inhalt der Satzung
§ 2.
(1) Der zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025,
- beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 412/2025 hinterlegt und auf der „Verlautbarung- und Informationsplattform des Bundes“ vom 15. Juli 2025 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
(2) Von der Satzungserklärung sind Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages ausgenommen, soweit sie sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
(3) Weiters werden folgende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages von der Satzung ausgenommen:
(4) Im Übrigen werden die in der Vereinbarung enthaltenen bundesländerspezifischen Anhänge für das jeweils darin angeführte Bundesland mit Ausnahmen jener Bestimmungen zur Satzung erklärt, die sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
(5) Weiters werden folgende Bestimmungen der bundesländerspezifischen Anhänge von der Satzung ausgenommen:
- – Anhang für das Bundesland Niederösterreich: Pkt. 7,
- – Anhang für das Bundesland Salzburg: Pkt. 5,
- – Anhang für das Bundesland Tirol: Teil A Pkt. 14., 15.6. und 18., sowie Teil B Pkt. 6. und 7.6.
Schlagworte
Verlautbarungplattform
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Gesetzesnummer
20012971
Dokumentnummer
NOR40271973
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