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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2025

§ 0

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 114/2025

Typ

Vertrag – Vietnam

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2025

Unterzeichnungsdatum

23.06.2025

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation

StF: BGBl. III Nr. 114/2025

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 2. bzw. 10. Juli 2025 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 mit 1. August 2025 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium – im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet

– im Bewusstsein der engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihren beiden Staaten,

– in dem Wunsch, ihre bisher erfolgreiche finanzielle Kooperation weiter zu vertiefen und auszubauen,

– in der Erkenntnis, dass eine solche finanzielle Kooperation zukünftigen Entwicklungen in der Sozialistischen Republik Vietnam entsprechen und zur Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, klimaschutzbezogener, gesundheitlicher und entwicklungspolitischer Ziele sowie zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen kann,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025

Gesetzesnummer

20012948

Dokumentnummer

NOR40271509

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