Artikel 5
Die ungebundene konzessionelle Finanzierung Österreichs ist für den Erwerb von Investitionsgütern und damit verbundenen Dienstleistungen für gemeinsam geförderte Projekte gemäß den Artikeln 2 und 3 dieses Abkommens zu verwenden. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Planung, Engineering, Wartung, Technologie- und Know-how- Transfer, Transport, Versicherung, Installation und Garantie.
Die Ausschreibungen für diese Projekte erfolgen auf der Grundlage internationaler Wettbewerbsverfahren, sofern anwendbar und im Einzelfall vereinbart. Auf Basis der Ausschreibungsergebnisse werden Lieferverträge zwischen den Anbietern und den vietnamesischen Käufern verhandelt und abgeschlossen.
Nach Abschluss der Lieferverträge werden Kreditverträge direkt zwischen Geschäftsbanken, die im österreichischen Exportfinanzierungssystem der OeKB als Kreditgeber zugelassen sind, und dem vietnamesischen Finanzministerium abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2025
Gesetzesnummer
20012948
Dokumentnummer
NOR40271498
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