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Luftverkehrsabkommen (Togo)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2025

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Togo)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Togo)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 40/2025

Typ

Vertrag – Togo

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2025

Unterzeichnungsdatum

14.03.2024

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Togo

StF: BGBl. III Nr. 40/2025

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 23 des Abkommens wurde am 2. Juli 2024 bzw. 11. Februar 2025 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 23 mit 1. April 2025 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Togo, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet, sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt;

in dem Wunsch, den internationalen Luftverkehr in sicherer und geordneter Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Bereich dieses Verkehrs in größtmöglichem Umfang zu fördern; und

in dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu fördern,

wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Einräumung von Rechten

Artikel 3 Benennung und Widerruf

Artikel 4 Anwendbarkeit von Gesetzen und Verordnungen

Artikel 5 Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben

Artikel 6 Besteuerung

Artikel 7 Nutzungsentgelte

Artikel 8 Verkehr im direkten Transit

Artikel 9 Anerkennung von Bescheinigungen und Lizenzen

Artikel 10 Preisgestaltung

Artikel 11 Kommerzielle Repräsentation und Möglichkeiten

Artikel 12 Kapazität und fairer Wettbewerb

Artikel 13 Flugsicherheit

Artikel 14 Sicherheit im Luftverkehr

Artikel 15 Soziale Aspekte

Artikel 16 Schutz der Umwelt

Artikel 17 Bereitstellung von Statistiken

Artikel 18 Konsultationen

Artikel 19 Änderungen

Artikel 20 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21 Beendigung

Artikel 22 Eintragung

Artikel 23 Inkrafttreten

Anhang

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20012849

Dokumentnummer

NOR40268724

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