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ARTIKEL 25 Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

ARTIKEL 25

Städtepolitik

Die Vertragsparteien intensivieren den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich der Städtepolitik, insbesondere zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf diesem Gebiet, einschließlich der mit der demografischen Entwicklung und dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen. Die Vertragsparteien fördern zudem gegebenenfalls den diesbezüglichen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen ihren lokalen Gebietskörperschaften oder Stadtverwaltungen.

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025

Gesetzesnummer

20012814

Dokumentnummer

NOR40267809

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