ARTIKEL 25
Städtepolitik
Die Vertragsparteien intensivieren den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich der Städtepolitik, insbesondere zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf diesem Gebiet, einschließlich der mit der demografischen Entwicklung und dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen. Die Vertragsparteien fördern zudem gegebenenfalls den diesbezüglichen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen ihren lokalen Gebietskörperschaften oder Stadtverwaltungen.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025
Gesetzesnummer
20012814
Dokumentnummer
NOR40267809
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