Verantwortlichkeit
§ 8.
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte oder von diesen beauftragte Dritte sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf Grund dieser Verordnung einzumeldenden Daten verantwortlich.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2024
Gesetzesnummer
20012694
Dokumentnummer
NOR40265334
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