Format
§ 7.
Die meldepflichtigen Daten gemäß der §§ 3,4 und 5 sind im Datenformat DATEX II oder einem anderen maschinell lesbaren Format, das in vollem Umfang mit DATEX II kompatibel und interoperabel ist, sowie in dem von der E-Control vorgegebenen elektronischen Format zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2024
Gesetzesnummer
20012694
Dokumentnummer
NOR40265333
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