KAPITEL 2
STEUERN
ARTIKEL 25
Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zusammen, um die Wirtschaftsbeziehungen, den Handel, die Investitionen und die faire Zusammenarbeit weiter zu verbessern.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259778
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