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ARTIKEL 26 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 26

Unter Bezugnahme auf Artikel 25 erkennen die Vertragsparteien die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich an, d. h. die Grundsätze der Transparenz, des Informationsaustauschs und des fairen Steuerwettbewerbs, die die Mitgliedstaaten auf Ebene der Europäischen Union gebilligt haben, und verpflichten sich zu ihrer Umsetzung. Unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten verbessern die Vertragsparteien zu diesem Zweck die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, erleichtern die Einziehung von Steuern und treffen Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259779

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