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§ 9 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Hauptmodul Automatisierungs- und Prozessleittechnik

§ 9.

Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Automatisierungs- und Prozessleittechnik:

7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektrotechnik

7.1 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 Skizzen oder elektrische Pläne unter Anwendung von Schaltzeichen und elektrotechnischen Symbolen im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
  1. 7.1.2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.

7.2 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 unter Verwendung von geeigneten Messgeräten die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen als Teile einer Maschine oder Produktionsanlage feststellen, die ermittelten Ergebnisse beurteilen und dokumentieren.
  1. 7.2.2 die bei der Messung von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
  1. 7.2.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben.

7.3 Grundlagen der Montagetechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 Werkstoffe und Werkstücke manuell und maschinell (zB Sägen, Bohren) bearbeiten, um einfache Vorrichtungen und Ersatzteile für elektrische Betriebsmittel, Maschinen oder Produktionsanlagen anzufertigen.
  1. 7.3.2 unterschiedliche Leitungen, Kabel und kabelähnliche Leitungen dimensionieren.
  1. 7.3.3 Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.
  1. 7.3.4 bei der Abstimmung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken (zB Maschinenbautechnik) bei der Montage oder Instandhaltung von Maschinen oder Produktionsanlagen mitwirken.

8. Kompetenzbereich: Automatisation und Prozessleittechnik

8.1 Sicherheit von elektrischen Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 8.1.1 elektrische Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen (zB ETG und zugehörige Verordnungen, ESV), elektrotechnischen Errichtungsbestimmungen (OVE), Sicherheitsvorschriften (zB Maschinen-Sicherheitsverordnung), Normen und der anerkannten Regeln der Technik (TAEV) bei der Installation elektrischer Anlagen errichten, prüfen und dokumentieren.
  1. 8.1.2 die Funktion und die Errichtung von Schutzpotentialausgleichsanlagen, Überstromschutzeinrichtungen und Überspannungsschutzanlagen beschreiben.
  1. 8.1.3 Maßnahmen zum Erreichen der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Anlagen erläutern.
  1. 8.1.4 die Funktion von Nicht-Trennenden Schutzeinrichtungen (zB Lichtschranken, Lichtvorhang, Sensormatten) an Maschinen oder Produktionsanlagen erläutern.

8.2 Automatisierung

Die auszubildende Person kann

  1. 8.2.1 die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, die dazugehörige Elektronik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
  1. 8.2.2 Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen montieren, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
  1. 8.2.3 Bauteile von Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 8.2.4 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen von Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen auch mit Test- und Diagnosesoftware eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 8.2.5 speicherprogrammierbare Steuerungen und Bussysteme anschließen, parametrieren, programmieren, dokumentieren und in Betrieb nehmen, zB für die Automatisierung von Maschinen und Produktionsanlagen.
  1. 8.2.6 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
  1. 8.2.7 die Anwendung der Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen von Automatisierungen erläutern (zB das Zusammenspiel der Komponenten).
  1. 8.2.8 pneumatische, elektropneumatische, hydraulische und elektrohydraulische Systeme für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen anhand von Plänen montieren, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
  1. 8.2.9 elektrisch, pneumatisch, hydraulisch und elektrofluid angetriebene Stellgeräte (zB Servoventile) montieren, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
  1. 8.2.10 pneumatische, elektropneumatische, hydraulische und elektrohydraulische Systeme für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 8.2.11 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an pneumatischen, elektropneumatischen, hydraulischen und elektrohydraulischen Systemen für die Automatisierung in Maschinen oder Produktionsanlagen eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 8.2.12 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
  1. 8.2.13 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.

8.3 Automatisierungs- und Prozessleitsysteme

Die auszubildende Person kann

  1. 8.3.1 den Aufbau und die Funktion von Netzwerken (zB Topologie, Protokolle, Datenübertragung, Netzwerkadressen, Sicherheit) für die Kommunikation darstellen.
  1. 8.3.2 Netzwerke errichten (zB Switch, Router, Firewall, Gateway), in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
  1. 8.3.3 Prozesszusammenhänge und Prozessabläufe in den Produktionsanlagen analysieren und ermitteln.
  1. 8.3.4 Prozessvisualisierungen (zB Darstellung von Betriebszuständen, Eingabefelder, Störmeldungen) parametrieren, programmieren und dokumentieren.
  1. 8.3.5 Anwenderprogramme zur Messwerterfassung, -übertragung und -verarbeitung sowie zur Visualisierung nutzen.
  1. 8.3.6 den Aufbau, die Funktion (zB Darstellung des Prozessgeschehens, Funktionsumfangs) und Komponenten (zB Hard- und Softwarekomponenten, Sensoren, Aktoren) sowie die Bedienung von Automatisierungs- und Prozessleitsystemen (wie Bildschirmdarstellungen, Bedienmöglichkeiten, Datenmanagement oder Eingriffsmöglichkeiten) erläutern.
  1. 8.3.7 Automatisierungs- und Prozessleitsysteme in Produktionsanlagen montieren, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren und dabei auch Teilsysteme zu komplexen Systemen vernetzen.
  1. 8.3.8 Automatisierungs- und Prozessleitsysteme in Produktionsanlagen gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 8.3.9 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Automatisierungs- und Prozessleitsystemen in Produktionsanlagen auch mit Test- und Diagnosesoftware eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 8.3.10 Änderungen (zB Anpassungen) und Erweiterungen an Automatisierungs- und Prozessleitsystemen in Produktionsanlagen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz, Optimierung der Taktzeiten) nach Plänen und Vorgaben durchführen.
  1. 8.3.11 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Produktionsanlagen, Logistik und Produkten entlang der betriebsinternen Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
  1. 8.3.12 die Möglichkeiten des zukünftigen Einsatzes digitaler Technologie in Automatisierungs- und Prozessleitsystemen zB für Rückschlüsse auf die Auslastung und den Zustand von Produktionsanlagen, die Produktqualität, vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) beschreiben.
  1. 8.3.13 smarte Sensoren für Produktionsanlagen auswählen, in Betrieb nehmen, parametrieren und dokumentieren (zB für Prozesse im IoT – Internet of Things, RFID – Radio Frequency Identification-Anwendungen, Bilderkennungssysteme).

8.4 Elektrische Maschinen

Die auszubildende Person kann

  1. 8.4.1 den Aufbau und die Funktionsweise von elektrischen Maschinen wie Generatoren und Motoren sowie der dazu notwendigen Hilfsmittel (zB Elemente zur Kraftübertragung) samt den dazu erforderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Schaltungen beschreiben.
  1. 8.4.2 elektrische Maschinen unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken montieren, prüfen, kennzeichnen, in Betrieb nehmen und dokumentieren.
  1. 8.4.3 Antriebssysteme mit Umrichtern in Verbindung mit elektrischen Maschinen montieren, einstellen, prüfen, kennzeichnen, in Betrieb nehmen und dokumentieren.
  1. 8.4.4 elektrische Maschinen gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 8.4.5 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen Maschinen eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 8.4.6 elektrotechnische und elektronische Bauteile planen, dimensionieren und zusammenbauen.

8.5 Betriebliches Energiemanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 8.5.1 Möglichkeiten, um im Betrieb Strom zu sparen (zB durch den Einsatz energieeffizienter Geräte, effizienter Beleuchtung, effizienter Lüftungs- und Druckluftsysteme), aufzeigen.

9. Kompetenzbereich: Fertigungsmanagement

9.1 Produktionsmanagement und Qualitätssicherung

Die auszubildende Person kann

  1. 9.1.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfergebnisse) dokumentieren.
  1. 9.1.2 installierte Systeme bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
  1. 9.1.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.1.4 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  1. 9.1.5 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
 

Schlagworte

Messwerteübertragung, Automatisierungstechnik, Automatisierungssystem, Hardwarekomponente, Automatisierungssystem, Informationstechnik, Verbindungstechnik, Lüftungssystem

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2023

Gesetzesnummer

20012442

Dokumentnummer

NOR40257880

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