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§ 11 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Spezialmodul Smart Home

§ 11.

Fachlicher Kompetenzbereich des Spezialmodules Smart Home:

10. Kompetenzbereich: Smart Home

Die auszubildende Person kann

  1. 10.1.1 die Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren zur Messung von Zustandsgrößen in Gebäuden (zB Helligkeit), Aktoren, Leitungen und dessen Steuerung mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones des notwendigen Steuerungsnetzes erläutern.
  1. 10.1.2 Kunden und Kundinnen bezüglich der Möglichkeiten von Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) beraten.
  1. 10.1.3 für bestehende und neu zu errichtende Anlagen, Konzepte für ein optimiertes Zusammenspiel der Einzelkomponenten der Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) erstellen.
  1. 10.1.4 die Digitalisierung von Wohnungen, Gebäuden und Städten durch intelligente und digitale Vernetzung (Kabel, Funk) zur Kommunikation zwischen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten untereinander mittels eines gemeinsamen Protokolls und deren Steuerung mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) erläutern.
  1. 10.1.5 Übertragungswege (zB Netzwerke, Leitungsanlagen, kabellose Übertragungswege) errichten und systemübergreifende Schnittstellen (zB Multimediaanlagen) beschreiben.
  1. 10.1.6 Visualisierungen der Steuerzustände sowie Steuermöglichkeiten via zB Tablet oder Smartphone programmieren, parametrieren und darstellen.
  1. 10.1.7 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Steuerungsnetzen sowie Bussystemen samt den dazu notwendigen Geräten der Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) eingrenzen, auffinden und beheben.
  1. 10.1.8 bei der Planung von Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) – unter Beachtung der Rechtsvorschriften betreffend die Errichtung und den Betrieb von Anlagen der Gebäudesystemtechnik – samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones mitwirken.
  1. 10.1.9 Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones nach Plänen errichten, programmieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen mit Nachweis der Wirksamkeit von elektrischen Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag.
  1. 10.1.10 Änderungen (zB zur Effizienzsteigerung oder Systemoptimierung) und Erweiterungen an Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones nach Plänen durchführen.
  1. 10.1.11 Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüfen und gemäß Inbetriebnahmeprotokollen in Betrieb nehmen.
  1. 10.1.12 Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones nach Überprüfung der Funktionstüchtigkeit mit allen relevanten Dokumenten an Kunden und Kundinnen übergeben.
  1. 10.1.13 geeignete Dokumentationen für Smart Home Anwendungen erstellen und Kunden und Kundinnen für die Steuerung und Wartung von Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) mittels Apps auf Endgeräten wie Tablets oder Smartphones einschulen.
  1. 10.1.14 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Anlagen der Gebäudesystemtechnik bezüglich Smart Home Technologie (betreffend zB Beleuchtung, Beschattung, Beschallung, Alarmanlagen, Energiemanagement, Fernzugriff) samt den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren, Aktoren, Leitungen und Steuerungen mit Endgeräten wie Tablets oder Smartphones eingrenzen, auffinden und beheben.
 

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2023

Gesetzesnummer

20012442

Dokumentnummer

NOR40257882

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