§ 1a.
Mit Verweis auf § 9 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (BB-SOZPG) erhält von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 jede* vollbeschäftigte Beamt*in für die Abfederung der Teuerungen der letzten Monate eine Teuerungsprämie nach § 124b, Z 408 lit. a Einkommensteuergesetz 1988, in Höhe von € 1.800,00, für Teilbeschäftigte aliquot, die in 6 monatlichen Raten gemeinsam mit dem Monatsbezug ausbezahlt wird.
Für Beamt*innen, die nicht dem Geltungsbereich des BB-SOZPG unterliegen, gebührt zur Abfederung der Teuerungen der letzten Monate nach §124b, Z 408, lit., a Einkommensteuergesetz 1988 eine Belohnung gemäß § 19 GehG 1956 in Höhe von brutto € 1.800,00 für Vollbeschäftigte, für Teilbeschäftigte aliquot., die im Dezember 2023 ausbezahlt wird.
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023
Gesetzesnummer
20012429
Dokumentnummer
NOR40257558
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