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Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.5.2023

§ 0

Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Kurztitel

Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 102/2023

Typ

Vertrag – Serbien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.05.2023

Unterzeichnungsdatum

13.09.2021

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 102/2023

Sprachen

Englisch, Serbisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, sind

in Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen,

in dem Wunsch, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen,

im Geiste der Partnerschaft und Zusammenarbeit handelnd, mit dem Wunsch, gute Beziehungen durch militärische Zusammenarbeit zu entwickeln, um gegenseitige Wertschätzung, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zu fördern,

wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023

Gesetzesnummer

20012301

Dokumentnummer

NOR40253749

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