vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 GA VO-BMK 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.2023

Ausbildungsformen

§ 3.

Die Grundausbildung erfolgt in Form von Seminaren, Lehrgängen, e-learning-Systemen, Traineeprogrammen, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Weiters können Hospitationen und Praktika vorgesehen werden. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2023

Gesetzesnummer

20012273

Dokumentnummer

NOR40253205

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)