Ausbildungsformen
§ 3.
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Seminaren, Lehrgängen, e-learning-Systemen, Traineeprogrammen, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Weiters können Hospitationen und Praktika vorgesehen werden. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2023
Gesetzesnummer
20012273
Dokumentnummer
NOR40253205
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