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§ 5 Grundausbildungsverordnung-BML

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.4.2023

Aufbau der Grundausbildung

§ 5.

Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:

  1. 1. Erstorientierung,
  2. 2. ressortinternes Basismodul,
  3. 3. ressortspezifische praktische Ausbildung für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1, zu der eine Facharbeit zu verfassen ist,
  4. 4. Jobrotation für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2 /v2,
  5. 5. allgemeine theoretische Ausbildung bestehend aus einem Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes,
  6. 6. ressortspezifische theoretische Ausbildung und
  7. 7. individuelle theoretische Ausbildung.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20012238

Dokumentnummer

NOR40252364

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