Aufbau der Grundausbildung
§ 5.
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:
- 1. Erstorientierung,
- 2. ressortinternes Basismodul,
- 3. ressortspezifische praktische Ausbildung für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1, zu der eine Facharbeit zu verfassen ist,
- 4. Jobrotation für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2 /v2,
- 5. allgemeine theoretische Ausbildung bestehend aus einem Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes,
- 6. ressortspezifische theoretische Ausbildung und
- 7. individuelle theoretische Ausbildung.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20012238
Dokumentnummer
NOR40252364
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