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Anlage 1 Grundausbildungsverordnung-BKA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.2023

Anlage 1

Anlage I: Inhalte und Gesamt- bzw. Mindeststundenanzahl des Basislehrganges und der Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule gemäß § 5 Abs. 4 für die Bereiche des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung, sowie des Österreichischen Staatsarchives ausgenommen Verwendungen im Archivdienst

I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 im rechtskundigen Dienst

Kursinhalte

min. UE

UE

Prüfung

Basislehrgang A1/v1 rechtskundiger Dienst

80

80

Ja

Einführung

8

 

 

Legistik und Rechtserzeugungsprozess

16

 

 

Innerstaatlicher Rechtsschutz und Kontrolle

16

 

 

Vertiefung des Unionsrechts

12

 

 

Wir – Das Personal des Bundes

12

 

 

Der öffentliche Haushalt – unsere Verantwortung

16

 

 

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

48

48

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

8

8

Nein

Datenschutzgrundverordnung

2

2

Nein

Compliance, Korruptionsprävention

2

2

Nein

Digitale Arbeitswelt

2

8

Nein

Informationssicherheit

2

2

Nein

Selbstmanagement/Teamarbeit

8

16

Nein

Rhetorik

8

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

160

182

 

    

UE = Unterrichtseinheiten

II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 bzw. A2 und v2 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Kursinhalte

min. UE

UE

Prüfung

Basislehrgang A1/v1; A2/v2

80

80

Ja

Einführung

8

 

 

Grundzüge des Verfassungsrechts

16

 

 

Praxis des Verwaltungsverfahrens und Rechtsschutz

12

 

 

Grundlagen des Unionsrechts

12

 

 

Wir – Das Personal des Bundes

16

 

 

Der öffentliche Haushalt – Unsere Verantwortung

16

 

 

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen) – A1 bzw. v1

48

48

Nein

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen) – A2 bzw. v2

32

32

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

8

8

Nein

Datenschutzgrundverordnung

2

2

Nein

Compliance, Korruptionsprävention

2

2

Nein

Digitale Arbeitswelt

2

8

Nein

Informationssicherheit

2

2

Nein

Selbstmanagement/Teamarbeit

8

16

Nein

Gesamtstundenausmaß

152 (A1/v1) bzw.

136 (A2/v2)

166 (A1/v1) bzw.

150 (A2/v2)

 

    

UE = Unterrichtseinheiten

III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 und v3 sowie A4 und v4 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Kursinhalte

min. UE

UE

Prüfung

Basislehrgang A3/v3; A4/v4

72

72

Ja

Einführung

8

 

 

Grundzüge des Verfassungsrechts (Teil 1)

16

 

 

Grundzüge des Verfassungsrechts (Teil 2)

8

 

 

Erfolgreiche Arbeit im Team

16

 

 

Wir – Das Personal des Bundes

8

 

 

Der öffentliche Haushalt – Unsere Verantwortung

16

 

 

Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule

Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)

32

32

Nein

Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module

Ressortteil

8

8

Nein

Datenschutzgrundverordnung

2

2

Nein

Compliance, Korruptionsprävention

2

2

Nein

Digitale Arbeitswelt

2

8

Nein

Informationssicherheit

2

2

Nein

Gesamtstundenausmaß

120

126

 

    

UE = Unterrichtseinheiten

Schlagworte

Gesamtstundenanzahl, Pflichtmodul, Verwendungsgruppe

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2023

Gesetzesnummer

20012205

Dokumentnummer

NOR40251700

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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