Auflagen und Verpflichtungen
§ 172.
Für die Fördergegenstände gemäß § 171 sind folgende Dokumentationen erforderlich:
- 1. Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 1 Art und Kosten der eingesetzten alternativen Methoden oder Verfahren, die Einsparung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren,
- 2. Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 2 die Art der eingesetzten Geräte oder die Beauftragung eines geeigneten Anbieters dieser Dienstleistung und die Kosten der Maßnahme,
- 3. Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 3 Arten und Kosten des eingesetzten alternativen Kulturverfahrens, die Einsparung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Kosten des konventionellen Kulturverfahrens,
- 4. Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 4 die Art der eingesetzten Geräte und die Kosten der Maßnahme,
- 5. Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 5 Art und Kosten der eingesetzten Technologien, die Einsparung von Düngemitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248029
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