Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 4.
(1) Statistische Einheiten als Erhebungseinheiten im Sinne dieser Verordnung sind
- 1. rechtliche Einheiten und Niederlassungen, die in Österreich ansässig sind und zum 31. Dezember eines Berichtsjahres von einer im Ausland ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden und schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis N und P bis R und den Abteilungen S95 und S96 der ÖNACE 2008,
- 2. rechtliche Einheiten und Niederlassungen, die im Ausland ansässig sind und zum 31. Dezember eines Berichtsjahres von einer in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden und schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis N sowie P bis S der ÖNACE 2008
- regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils verrichten.
(2) Statistische Einheiten als Darstellungseinheiten im Sinne dieser Verordnung sind
- 1. Unternehmen und Niederlassungen, die in Österreich ansässig sind und zum 31. Dezember eines Berichtsjahres von einer im Ausland ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden (Auslandsunternehmenseinheiten im Inland) und schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis N und P bis R und den Abteilungen S95 und S96 der ÖNACE 2008,
- 2. Unternehmen und Niederlassungen, die im Ausland ansässig sind und zum 31. Dezember eines Berichtsjahres von einer in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden (Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen) und schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis N sowie P bis S der ÖNACE 2008
- regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils verrichten.
(3) Die Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2008) wird gemäß § 4 Abs. 5 des Bundessstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegt und ist unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2022
Gesetzesnummer
20012026
Dokumentnummer
NOR40247235
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