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§ 5 NÜV 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.5.2022

Verweigerung der Nummernübertragung

§ 5.

(1) Eine Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen verweigert werden:

  1. 1. die zu übertragende Nummer ist, mit Ausnahme von Abs. 2 Z 9, beim abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter keinem Endnutzer zur Nutzung zugewiesen worden;
  2. 2. die zu übertragende Nummer ist einem anderen Endnutzer zugewiesen;
  3. 3. für die zu übertragende Nummer wurde bereits ein Übertragungsprozess eingeleitet;
  4. 4. der Antrag auf Nummernübertragung langt beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter später als 90 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation ein;
  5. 5. der vom Endnutzer gewünschte Zeitpunkt für die Nummernübertragung liegt später als 100 Tage nach dem Datum der Nummernübertragungsinformation;
  6. 6. einzelne Nummern eines mobilen VPN mit Kopfnummer sollen übertragen werden.

(2) Die Nummernübertragung darf insbesondere aus folgenden Gründen nicht verweigert werden:

  1. 1. bei bestehender Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht);
  2. 2. innerhalb einer Kündigungsfrist;
  3. 3. bei Inanspruchnahme einer gesperrten oder subventionierten Endeinrichtung durch den Endnutzer;
  4. 4. bei Überlassung einer Nummer in Form einer speziellen Ziffernkombination auf Wunsch des Endnutzers oder unter besonderen Bedingungen;
  5. 5. bei Vorliegen besonderer Vertragstypen;
  6. 6. wenn der Endnutzer gegenüber dem abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter im Zahlungsrückstand ist;
  7. 7. wenn bei aufrechtem Vertragsverhältnis die zu übertragende Nummer gesperrt ist;
  8. 8. bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts gemäß § 135 Abs. 8 TKG 2021;
  9. 9. wenn die Nummernübertragung innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter beantragt wurde, es sei denn, der Endnutzer hat ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2022

Gesetzesnummer

20011899

Dokumentnummer

NOR40244137

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