Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB
Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB
§ 56.
§ 2 Abs. 1 zweiter Satz und die §§ 34 bis 55 gelten in der Fassung für Väter sinngemäß auch für das Arbeitsverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 ABGB Elternteil ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20011524
Dokumentnummer
NOR40232675
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