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§ 9 Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2022

Meldegrenze

§ 9.

Zu melden sind Transaktionen, die je Geschäftsfall 500.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreichen oder überschreiten. Transaktionen, die zu einer Auflösung einer bereits gemeldeten Direktinvestition (Unterschreitung der 10%-Grenze) oder einer kompletten Desinvestition führen, unterliegen keiner Meldegrenze und sind daher jedenfalls zu melden.

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020

Gesetzesnummer

20011407

Dokumentnummer

NOR40228907

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