Historische Daten
§ 8.
(1) Historische Daten betreffend Datenbanktransaktionen stehen für Datenbanknutzer für die vergangenen sechs Monate zur Abfrage bereit.
(2) Alle historischen Datenbanktransaktionen sind von der RTR-GmbH nach höchstens drei Jahren zu löschen.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2020
Gesetzesnummer
20011375
Dokumentnummer
NOR40227984
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