3. Teil
Interventionen in einer bestehenden Expositionssituation Referenzwerte
§ 12.
Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt
- 1. nach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;
- 2. aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20011252
Dokumentnummer
NOR40225666
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