Maßnahmenkatalog für die Spätphase
§ 13.
Der Maßnahmenkatalog gemäß § 102 StrSchG 2020 hat die in Anlage 2 Abschnitt C angeführten Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu enthalten.
Schlagworte
Schutzmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20011252
Dokumentnummer
NOR40225667
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