Maßnahmen
§ 3.
Unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß § 1 kommen insbesondere folgende Förderungsmaßnahmen in Betracht:
- 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen;
- 2. Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder;
- 3. Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust;
- 4. Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz;
- 5. Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme;
- 6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention;
- 7. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen;
- 8. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“;
- 9. Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz;
- 10. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald.
Schlagworte
Nasslager
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020
Gesetzesnummer
20011241
Dokumentnummer
NOR40225203
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