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§ 3 Prozesstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2019

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Prozesstechnik wird das folgende Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2018, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018, zu entsprechen.


Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kunden-kreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

4.7

Interkulturelle Kompetenz, zB Umgehen mit anderen Kulturen, Verhaltensweisen und Märkten etc.

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis der Arbeits-planung und Arbeits-vorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

7.

Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)

Kenntnis des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)

8.

Mitarbeiten beim Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für Fertigungs-maschinen und Fertigungsanlagen

Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für Fertigungs-maschinen und Fertigungsanlagen

9.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen, Schaltplänen auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten

10.

Erstellen von Skizzen und einfachen Zeichnungen

Grundkenntnisse über CAD

11.

Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe

Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe

12.

Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produkt- und Informationsflusses und der hergestellten Produkte

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produkt- und Informationsflusses und der hergestellten Produkte

13.

Mitarbeiten beim Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen usw.) der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen usw.) der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

14.

Mitarbeiten beim Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

15.

Mitarbeiten beim Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

16.

Grundkenntnisse des Programmierens von Fertigungsmaschinen und Fertigungsanlagen

Kenntnis und Mitarbeiten beim Programmieren von Fertigungsmaschinen und Fertigungsanlagen

17.

Steuern des Produktionsprozesses und Durchführen von Prozesskontrollen

18.

Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

19.

Protokollieren, Darstellen und Bewerten von Arbeitsergebnissen auch unter Anwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnik

20.

Kenntnis und Mitarbeiten beim Auswerten (zB mittels statistischer Methoden und Kennzahlen) und Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen, beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall sowie beim Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen

Auswerten (zB mittels statistischer Methoden und Kennzahlen) und Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen, Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall sowie Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen

21.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

22.

Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

23.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen wie Messen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen, thermisches Verbinden, Trennen unter Verwendung von Bearbeitungsmaschinen

24.

Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebs-spezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie der einzuleitenden Maßnahmen

Kenntnis der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie der einzuleitenden Maßnahmen

25.

Kenntnis des vorbeugenden Wartens (Wartungspläne) und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

26.

Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)

27.

Mitarbeiten bei der Störungsaufzeichnung und bei der Abarbeitung von Wartungsplänen

28.

Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik

29.

Grundkenntnisse der wichtigsten elektrischen und elektronischen Bauteile und Baugruppen

30.

Kenntnis des Zusammenwirkens und der Vernetzung der Apparate und Maschinen sowie der Arbeitsabläufe und Prozesse (zB Stofffluss, Stoffumsetzung, Energieeinsatz, Abfall usw.) in den betriebsspezifischen Produktionsanlagen zur Erzeugung der Produkte

31.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Applikationen (zB zum Führen des Schichtprotokolls, für Dateneingaben, Störungsaufzeichnungen usw.)

32.

Grundkenntnisse über Netze und Netzwerktechnik sowie über die Datenübertragung und Datenspeicherung (insbesondere Handhaben personenbezogener Produktionsdaten)

Grundkenntnisse der Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Apparaten, Maschinen und Betriebsmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion

33.

Kenntnis der elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Antriebe

Bedienen und Überwachen von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Antrieben

34.

Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Funktion der dazu notwendigen Geräte in Bezug auf die Automatisierung von Anlagen

Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen

35.

Grundkenntnisse der Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme

36.

Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik)

Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses in der Produktion

37.

Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

Kenntnis und Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation

38.

Kenntnis der im Lehrbetrieb eingesetzten Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Anlagensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Produktionsanlagen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Produktionssystem)

39.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Kenntnis zentraler betriebswirtschaftlicher Begriffe und Kennzahlen

40.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik (zB ERP-Systeme, Logistiksysteme und Büroanwendungen)

Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik

41.

Einhalten der betrieblichen Compliance-Richtlinien

42.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

43.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

44.

Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen

45.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

46.

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA, zB Augen- und Hautschutz, Gehörschutz) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Fertigungsmaschinen oder Fertigungsanlagen

47.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

48.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

49.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

      

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Terminplanung, Terminpanung, Rohstoff, Zusatzstoff, Produktfluss, Anfahrt, Informationstechnik, Montagearbeit, Messtechnik, Steuertechnik, Messeinrichtung, Steuereinrichtung, Manipulationssystem, Anlogistik, Brandschutz, Brandschutzmaßnahme, Augenschutz, Mitarbeiterin, Kunde, Kundin, Kollege, Kollegin

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2019

Gesetzesnummer

20010657

Dokumentnummer

NOR40214869

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